Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landesmedienzentrums http://meine-schulplattform.de/

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

 

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG     

  • Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht durchgängig ausreichend
  • Fehlervermeidung im Bestellvorgang wird nicht unterstützt, es gibt keine Möglichkeit die im Bestellformular getätigten Angaben Rückgängig zu machen, oder sie vor dem Absenden zu prüfen/korrigieren.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.02.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.02.2026 überprüft.

 

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
 Dann können Sie sich gerne melden:

 
Kathrin Tillenburg
 Teamleiterin Unterstützungsleistungen und digitale Barrierefreiheit (UdB)
 Allgemeine Unterstützungsleistungen
 Moltkestraße 64
 76133 Karlsruhe
 Telefon: 0711 2090 7867
 E-Mail: tillenburg@lmz-bw.de
 Über unser Kontaktformular haben Sie außerdem die Möglichkeit, Barrieren zu melden.

 

5.   Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
 
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
 Schlichtungsstelle
 Else-Josenhans-Straße 6
 70173 Stuttgart
 Telefon: 0711 123 39375
 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
 Webseite: barrierefreiheit-bw.de
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.